„Das Einzige, was man unbedingt wissen muss,

ist der Standort der Bibliothek.“
– Albert Einstein

Benutzerordnung

Benutzerordnung

§ 1 Benutzungsberechtigung

Die Stadtbücherei Heideck ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, die jedermann zur Verfügung steht. Sie ist dem St. Michaelsbund angeschlossen und wird getragen von der Stadtpfarrei Heideck und der Stadt  Heideck. (Vertrag vom 11. Mai 1977).

§ 2 Anmeldung

Die Bücherei ist berechtigt, vor der Zulassung zur Benutzung Einsicht in den Personalausweis/ Reisepass des Benutzers zu nehmen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung der Eltern notwendig. Bei der Anmeldung wird ein Leserausweis erstellt, dabei fällt eine einmalige Gebühr von 1,00 € an. Die Anmeldung gilt für ein Jahr und wird am Ende dieser Laufzeit automatisch um jeweils ein Jahr verlängert.

§ 3 Datenschutz

Die detaillierten Einzelheiten unseres Datenschutzes entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

§ 4 Verwaltungs-/ Mahngebühren

Der Jahresbeitrag beträgt für

Familien:                           11,00 €
Erwachsene:                       7,00 €
Kinder bis 16 Jahre:              4,00 €

Für DVDs wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1,00 € pro Woche erhoben.

Feriengäste bezahlen eine einmalige Schutzgebühr von 20,00 € die ihnen nach Rückgabe der Medien erstattet wird. Der Nachweis ihres Ferienwohnsitzes ist erforderlich. Für jedes Medium wird bei Überschreitung der Leihfrist pro Woche 0,50€ fällig (DVDs 1,00€ pro Woche). Für die Erstellung eines Mahnbriefes fallen 1,00€ Bearbeitungsgebühr an.

§ 5 Leihfrist

  • ·Bücher und Tonträger: 4 Wochen
  • Zeitschriften: 1 Wochen
  • DVDs: 1 Woche

Eine Verlängerung dieser Leihfrist, ist um den gleichen Zeitraum möglich. Die Anzahl der auszuleihenden Medien ist pro Benutzer auf 5 Medien beschränkt.

Für die Onleihe gelten separate Bedingungen die auf der Webseite www.leo-nord.de eingesehen werden können.

§ 6 Haftung und Behandlung der Medien

Die ausgeliehenen Medien sind sorgsam zu behandeln, Schäden sind der Bücherei zu melden. Das Weiterverleihen an Dritte oder das ständige Ausleihen des gleichen Mediums ist untersagt.

Für verlorene, beschmutzte oder  beschädigte Medien hat der Benutzer Ersatz i.H. des Zeit- oder Wiederbeschaffungswertes zu leisten bzw. die Kosten der Schadensregulierung zu tragen. Dabei liegt es im Ermessen der Büchereileitung, welcher Wert angesetzt wird.

§ 7 Benutzerordnung / -sperre

Verstöße gegen die Benutzerordnung können einen befristeten oder dauernden Ausschluss, von der Benutzung der Bücherei nach sich ziehen. Hierüber entscheiden die Träger der Bücherei, auf Antrag der Büchereileitung.

§ 8 Onleihe

Die Ausleihe von digitalen Medien über das externe Portal www.Leo-Nord.de ist in der Jahresgebühr enthalten.

§ 9 Meldepflicht bei ansteckenden Krankheiten

Der Benutzer hat bei Auftreten meldepflichtiger ansteckender Krankheit in seiner Wohnung die Bücherei zu informieren. Die Bücherei kann nach ihrer Wahl die Desinfektion der Medien durch den Benutzer verlangen oder die Medien selbst desinfizieren lassen. Der Benutzer trägt die dadurch entstehenden Kosten.

§ 10 Verhalten in den Büchereiräumen

In den Büchereiräumen sind Essen, Trinken und Rauchen untersagt. Die Benutzer haben darauf zu achten, dass sie durch ihr Verhalten die anderen Benutzer bzw. den Ausleihbetrieb nicht stören. Eltern haben dafür zu sorgen, dass ihre Kinder in der Bücherei nicht lärmen und spielen. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

§ 11 Öffnungszeiten

Die Bücherei ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Do.:          9.00 – 10.00 Uhr
Fr:          18:00 – 20:00 Uhr
Sa:          18.00 – 19.00 Uhr
So:         10.00 – 12.00 Uhr

An Feiertagen ist die Bücherei geschlossen

§ 12 In Krafttreten

Die Benutzerordnung tritt am 01.01.2017 in Kraft.

Die Leitung der Stadtbücherei Heideck